Teilnahmebedingungen

Teilnahmebedingungen für den Freistädter Christkindlmarkt

1. Anmeldung mit beiliegendem Anmeldeblatt bis spätestens 30. Oktober 2023.

Es besteht kein Anspruch auf Teilnahme am Christkindlmarkt.

2. Verkaufsstände: Den Verkaufsstand im Außenbereich hat jeder Teilnehmer selbst mitzubringen. Dabei ist zu beachten, dass als Mindestanforderung ein Stand gilt, wie er umseitig dargestellt ist. Auf keinen Fall dürfen durchsichtige Plastikfolien als Bedachung, Sonnenschirme, Partyzelte oder ähnliches beim Stand Verwendung finden. Am besten wären Hütten aus Holz. Die Länge eines Normstandes beträgt 3 Meter (siehe Anmeldung). Bei Überlängen erhöht sich anteilsmäßig die Standgebühr.

Der Innenbereich steht 2022 zur Verfügung.

3. Aufbauzeiten:
Außenbereich:
Freitag 14 Uhr – 20 Uhr, Samstag 7 Uhr – 9.30 Uhr
PKW zur Anlieferung sind am Samstag nur bis 9 Uhr erlaubt!!

4. Beleuchtung: Die Stromversorgung für die Beleuchtung (Kabel) für jeden Stand wird vom Veranstalter zur Verfügung gestellt und montiert. Sie benötigen zusätzlich 2 Glühbirnen (à 60 Watt) je Stand.

5. Stromversorgung: Die Stromversorgung wird vom Veranstalter bis zum Verkaufsstand bereitgestellt. Heizstrahler oder ähnliche Geräte dürfen beim Stand nicht verwendet werden!

6. Standbesetzung: Die Verkaufsstände sind ausnahmslos die gesamte Dauer des Christkindlmarktes über besetzt und offen zu halten (ausreichenden Warenvorrat mitbringen!).

7. Lebensmittelpolizei: Für die Einhaltung der lebensmittelpolizeilichen Vorschriften und Einhaltung der Hygienevorschriften haftet jeder Teilnehmer dem Veranstalter.

8. Versorgungsstände: Um die bereits vorhandenen Versorgungsstände zu schützen und den Freistädter Christkindlmarkt nicht zu einem Konsumationsmarkt von alkoholischen Getränken und jahrmarktähnlichen Fast-Food-Angeboten ausarten zu lassen, bitten wir alle Neuanbieter von Versorgungsständen bezüglich neuer Angebote mit uns Kontakt aufzunehmen. Wir wollen damit ein Überangebot an Punsch-, Bratwürstel-, … ständen vermeiden. Wir bitten für die Maßnahme um Verständnis. Das Warenangebot am Anmeldeblatt muss dem tatsächlichen Angebot entsprechen! Wir behalten uns auch vor, zuwiderhandelnde Teilnehmer vom Markt auszuschließen.

9. Getränkebecher: Vom Veranstalter werden seit 2019 kompostierbare Bio-Einwegbecher verwendet. Diese müssen vom Veranstalter zum Einstandspreis von € 17,00/ 100 Stück bezogen werden!

10. Der beim jeweiligen Stand anfallende Müll ist vom betreffenden Teilnehmer selbst zu entsorgen.

11. Organisationsbeitrag: Pro Stand im Außenbereich werden € 45,- bzw. für beide Tage in Rechnung gestellt. Für Teilnehmer, die Konsumationen verabreichen, werden € 120,- verrechnet. Diese Beiträge werden während des Christkindlmarktes direkt am Stand eingehoben. Bei zusätzlichem Stromverbrauch, der über die Beleuchtung in Punkt 3 hinausgeht, wird die auf dem Anmeldeformular gemeldete Verbrauchspauschale verrechnet. Für geliehene Biertische wird ein Betrag von € 7,- berechnet. Hütten stehen für den Außenbereich auf Anfrage zum Preis von € 15,- zur Verfügung.

12. Bei Nichterfüllen der Teilnahmebedingungen behält sich der Veranstalter den Ausschluss des betreffenden Teilnehmers für folgende Jahre vor.

13. Covid-Regelung:
Der 37. Christkindlmarkt Freistadt findet in der Zeit vom 02.12. – 03.12.2023 statt. Dies unter der Voraussetzung, dass aufgrund der zu diesem Zeitpunkt aktuellen gesetzlichen Regelungen und Maßnahmen eine Durchführung für den Veranstalter aus seiner Sicht zumutbar bzw. möglich ist. Der Veranstalter behält sich sohin eine jederzeitige Absage ausdrücklich vor.
Der Teilnehmer erklärt mit seiner Anmeldung ausdrücklich auf jedwede Schadenersatzforderungen, aus welchem Grund und Titel auch immer (Vorbereitungshandlungen, Erfüllungsinteresse, Verdienst- / Gewinnentgang, etc……) zu verzichten; dies insbesondere für den Fall, dass der Veranstalter aus welchem Grund auch immer die Veranstaltung absagt.

14. COVID-Nachweise:
Sämtliche Teilnehmer inkl. der am Veranstaltungswochenende tätigen Personen verpflichten sich die zum Zeitpunkt der Veranstaltung erforderliche Nachweise zu erbringen.

Der Veranstalter behält sich weitere darüber hinausgehende Auflagen und Nachweise ausdrücklich vor!

Anforderung für Teilnehmerstand im Außenbereich